Die Grenzen von Overlays und der FTC-Fall accessiBe
Die Barrierefreiheits-Community und Fachleute weisen seit Langem darauf hin, dass automatische Overlays allein keine WCAG-Konformität schaffen. Der Grund ist struktureller Natur: Da ein Overlay nicht misst und den Quellcode nicht ändert, löst es die zugrunde liegenden Verstöße nicht. Darüber hinaus kann das Overlay in manchen Fällen selbst mit assistiver Technologie, etwa Screenreadern, in Konflikt geraten und ein bereits funktionierendes Erlebnis stören. Aus diesem Grund sollte ein Overlay nicht als Ausgangspunkt eines Barrierefreiheitsprogramms gelten, sondern höchstens als dessen Ergänzung.
Dies hat auch auf regulatorischer Ebene konkrete Form angenommen. Im Jahr 2025 verhängte die US-Handelskommission (FTC) gegen den Overlay-Anbieter accessiBe ein Bußgeld von 1 Million USD wegen irreführender Behauptungen, sein automatisches Werkzeug mache Websites WCAG-konform. Dies ist eine öffentliche, konkrete Entscheidung, die zeigt, dass die Behauptung, ein automatisches Werkzeug schaffe allein Konformität, von einer Behörde zurückgewiesen wurde. Quelle: ftc.gov.
Fazit: Kein automatisches Werkzeug, ob Overlay oder Scanner, kann allein vollständige WCAG-Konformität garantieren. Vollständige Konformität erfordert Korrekturen im Quellcode und eine manuelle Prüfung. Die richtige Frage lautet nicht, welches Werkzeug mich sofort konform macht, sondern welches Werkzeug meine Situation ehrlich misst und die Korrekturen anleitet.