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Neue Regelung · Türkei

Der 21. Juni 2026 rückt näher.
Ist Ihre Website WCAG 2.2 Stufe A konform?

Mit dem Präsidialerlass Nr. 2025/10 (Amtsblatt 21.06.2025, Nr. 32933) wurde die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps verpflichtend. Auf dieser Seite finden Sie den Geltungsbereich, die Fristen, die Bußgelder und die praktischen Vorbereitungsschritte des Erlasses.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Amtsblatt der Republik Türkei (Resmî Gazete) , Samstag, 21. Juni 2025, Nr. 32933. Vollständiger Text: resmigazete.gov.tr (PDF)  •  TİHEK-Pressemitteilung

Auf einen Blick

Zusammenfassung des Erlasses

Veröffentlichungsdatum
21.06.2025
Amtsblatt Nr. 32933
Standard
WCAG 2.2 A
30 Erfolgskriterien
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr. 5378
Übergangsartikel 3
Bußgeld
5K bis 25K TL
pro Befund / Jahresobergrenze 500K TL
Verbleibende Zeit bis zur Frist

21. Juni 2026 , Konformitätsfrist für öffentlichen Sektor, Kommunen, Banken, Kliniken

5
Tage
00
Stunden
00
Minuten
00
Sekunden

Frist für E-Commerce-Diensteanbieter: 21. Juni 2027

Wer ist betroffen?

Betroffene Einrichtungen

10 Kategorien fallen in den Geltungsbereich. Für die meisten Einrichtungen wurde eine Übergangsfrist von 1 Jahr und für E-Commerce-Anbieter von 2 Jahren gewährt.

# Einrichtung / Organisation Frist Frist
1 Öffentliche Einrichtungen und Organisationen 1 Jahr 21.06.2026
2 Groß-/Provinz-/Bezirks-/Gemeindeverwaltungen 1 Jahr 21.06.2026
3 Universitäten (staatlich und Stiftungsuniversitäten) 1 Jahr 21.06.2026
4 Banken (Einlagen-, Teilnahme-, Entwicklungsbanken) 1 Jahr 21.06.2026
5 Privatkliniken 1 Jahr 21.06.2026
6 Privatschulen 1 Jahr 21.06.2026
7 Transportunternehmen 1 Jahr 21.06.2026
8 Reisebüros der Gruppe A 1 Jahr 21.06.2026
9 Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mit 200.000 oder mehr Abonnenten 1 Jahr 21.06.2026
10 E-Commerce-Diensteanbieter (Gesetz Nr. 6563) 2 Jahre 21.06.2027

Die Definition "Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mit 200.000 oder mehr Abonnenten" richtet sich nach den von der BTK veröffentlichten aktiven Abonnentenzahlen.

Aufsichtsstruktur

Struktur aus drei Kommissionen

Der Erlass sieht drei verschiedene Kommissionsebenen vor: Überwachung, Beratung und Prüfung.

Überwachungskommission

Minister für Familie und soziale Dienste

Überwachung der Konformität auf nationaler Ebene, Erstellung von Jahresberichten und Information der Öffentlichkeit.

Beratungskommission

Der zuständige stellvertretende Minister

Mitglieder: Innenministerium, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, TÜBİTAK, Türksat und zwei Konföderationen. Aktualisierung technischer Standards und Beratung.

Prüfkommission

Jede Einrichtung richtet sie intern ein

Technische Prüfung von Web und Mobil, Konformitätsberichte, Verfolgung von Verstößen und Berichterstattung an das Familienministerium.

Sanktionen

Bußgelder und Sanktionen

Gemäß Übergangsartikel 3 des Gesetzes Nr. 5378 über Menschen mit Behinderungen.

Pro Befund
5.000 bis 25.000 TL
Bußgeld
Jahresobergrenze
500.000 TL
Gesamt innerhalb eines Jahres
Zahlungsfrist
1 Monat
Ab Zustellung

Beispielrechnung

Wenn auf der Website einer Kommune 10 separate WCAG-Verstöße festgestellt werden (etwa fehlender Alternativtext, ein Problem bei der Tastaturnavigation oder ein fehlendes Formularlabel):

10 Befunde × 25.000 TL (Obergrenze) = 250.000 TL / Jahr

Die Jahresobergrenze beträgt 500.000 TL; solange die Nichteinhaltung andauert, fällt im Folgejahr erneut ein Bußgeld an. Wird nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung gezahlt, wird ein Säumniszuschlag erhoben. Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Anreiz und Auszeichnung

Websites und mobile Apps, die als konform eingestuft werden, erhalten vom Ministerium für Familie und soziale Dienste das "Barrierefreiheits-Logo".

  • Gültig für 2 Jahre
  • Erneuter Scan und Genehmigungsverfahren am Ende der Laufzeit
  • Kann auf der Website und in der mobilen App sichtbar angezeigt werden
  • Veröffentlichung in der Liste der registrierten Einrichtungen des Ministeriums
  • Markenvorteil in den Bereichen Bankwesen, E-Commerce und Gesundheit
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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Vom Ministerium für Familie und soziale Dienste wird für jeden Befund ein Bußgeld zwischen 5.000 und 25.000 TL verhängt. Das Gesamtbußgeld innerhalb eines Jahres darf 500.000 TL nicht übersteigen. Das Bußgeld ist innerhalb eines Monats nach Zustellung zu zahlen. Solange die Nichteinhaltung andauert, wird im Folgejahr erneut ein Bußgeld verhängt. Holen Sie zur spezifischen Situation Ihrer Einrichtung den Rat eines Anwalts ein.

Der Erlass schreibt vor, dass jede Einrichtung intern eine Prüfkommission einrichtet. Sie besteht typischerweise aus dem IT-Leiter oder CTO, dem Rechtsberater, dem KVKK-Ansprechpartner, dem Leiter der digitalen Kommunikation und einem externen Barrierefreiheits-Berater oder Vertreter einer Konföderation. Der Beschluss der Kommission wird durch eine interne Anweisung formalisiert.

Sie müssen Ihren Bericht der Prüfkommission erstellen und beim Ministerium für Familie und soziale Dienste einreichen. Am Ende des Prüfverfahrens des Ministeriums wird das Logo an die als konform eingestuften Einrichtungen vergeben. Das Logo ist 2 Jahre gültig; danach erfolgen ein erneuter Scan und eine erneute Bewertung.

Stufe A umfasst 30 Erfolgskriterien und ist die Mindestkonformität. Stufe AA erreicht 55 Kriterien und ist weltweit der praktische Standard. Stufe AAA ist mit 86 Kriterien die höchste Stufe. Der Erlass 2025/10 schreibt nur Stufe A vor; für internationale Ausschreibungen und die EAA-Konformität wird jedoch AA empfohlen.

Ja. Der Erlass tritt am 21. Juni 2025 in Kraft, und die Frist läuft ab diesem Datum. Auch ältere Websites, die vor 2025 erstellt wurden, unterliegen demselben Zeitplan. Ältere Systeme müssen möglicherweise neu gestaltet oder um ein Laufzeit-Barrierefreiheits-Widget ergänzt werden.

KAİK (im Rahmen des Erlasses Nr. 2019/12) ist ein Leitfaden, der sich nur an öffentliche Einrichtungen richtet; es gibt keine unmittelbare Bußgeldsanktion. Der Erlass 2025/10 hingegen erfasst einen großen Teil des öffentlichen und privaten Sektors und sieht unmittelbare Bußgelder vor. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer KAİK-Leitfaden -Seite.

Gemäß dem Gesetz Nr. 6563 über die Regulierung des elektronischen Handels ist ein E-Commerce-Diensteanbieter eine natürliche oder juristische Person, die in einer E-Commerce-Umgebung Waren oder Dienstleistungen anbietet. Marktplatzbetreiber und Marken, die über ihre eigene Website verkaufen, fallen unter diese Definition. Für diese Gruppe wurde eine Übergangsfrist von 2 Jahren (21.06.2027) gewährt.

Der Erlass gilt getrennt für Websites oder mobile Apps. Wenn Sie nur eine Website haben, genügt es, dass allein diese konform ist. Veröffentlichen Sie jedoch künftig eine mobile App, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt dieselben Regeln erfüllen.
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