Glossar

Was ist Ausdrückliche Einwilligung?

Die ausdrückliche Einwilligung ist eine freiwillige, informierte und auf einen bestimmten Sachverhalt bezogene Willensbekundung, wie sie Artikel 3 des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK) definiert. Sie zählt zu den zentralen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Websites benötigen sie, bevor nicht notwendige Cookies wie Analyse- oder Marketing-Cookies auf dem Gerät gesetzt werden.

Nach Artikel 3 des KVKK ist die ausdrückliche Einwilligung eine Willensbekundung, die sich auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht, auf vorheriger Information beruht und aus freiem Willen erklärt wird. Drei Elemente müssen zusammenkommen: Die Person weiß, wozu sie zustimmt, sie wurde vorab ausreichend informiert, und sie entscheidet ohne Druck. Die Definition und die Bedingungen der Einwilligung in Artikel 4 und 7 der DSGVO folgen weitgehend denselben Grundsätzen, sodass Websites, die beiden Gesetzen unterliegen, einen gemeinsamen Standard anstreben können.

In der Praxis ist die Einwilligung vor allem bei Cookies relevant. Analyse- und Marketing-Cookies dürfen erst nach erteilter Einwilligung auf dem Gerät gespeichert werden; vorangekreuzte Kästchen, stillschweigende Zustimmung durch Weitersurfen oder bloßes Schweigen gelten nicht als wirksame Einwilligung. Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen. Websitebetreiber sollten ihre Cookies kategorisieren, nicht notwendige Cookies bis zur Einwilligung blockieren, jede Einwilligung mit Datum und Auswahl dokumentieren und den Widerruf jederzeit ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt?

Ein Cookie-Banner erklärt, welche Cookies zu welchem Zweck eingesetzt werden, bietet eine Auswahl pro Kategorie und akzeptiert die Zustimmung nur durch eine aktive Handlung, etwa einen Klick auf einen Button. Eine Ablehnen-Option muss auf der ersten Ebene erscheinen und genauso einfach sein wie das Zustimmen. Jede Einwilligung wird mit Datum und Auswahl dokumentiert und ist jederzeit änderbar.

Ist für jedes Cookie eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich?

Nein. Technisch notwendige Cookies, etwa für Sitzung, Sicherheit oder Warenkorb, benötigen keine Einwilligung; hier genügt eine transparente Information. Analyse-, Marketing- und allgemeine Präferenz-Cookies fallen nicht in diese Kategorie und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung nicht gesetzt werden; enge Ausnahmen wie ein Interface-Cookie, das eine vom Besucher ausdrücklich gewählte Sprache speichert, können als notwendig gelten. Ein regelmäßiger Scan der Website hilft dabei, jedes Cookie der richtigen Kategorie zuzuordnen.

Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.