Glossar

Was ist EAA (European Accessibility Act)?

Der EAA (European Accessibility Act) ist die EU-Richtlinie 2019/882, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festlegt. Er erfasst Dienste wie E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books und digitale Schnittstellen des Verkehrs und gilt seit Juni 2025 über die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die EU-Verbraucher bedienen, können in den Anwendungsbereich fallen.

Der EAA ist die EU-Richtlinie 2019/882 und harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten. Zum Anwendungsbereich gehören E-Commerce-Dienste, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronische Kommunikationsdienste und digitale Schnittstellen des Personenverkehrs. Die Richtlinie gilt nicht unmittelbar, sondern über die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten; in Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Anwendung begann im Juni 2025. Wichtig ist die grenzüberschreitende Wirkung: Auch ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen kann erfasst sein, wenn es EU-Verbrauchern Online-Dienste anbietet.

Die technischen Anforderungen stützen sich in der Praxis auf WCAG-basierte Standards; zudem wird erwartet, dass Dienste Nutzern Informationen dazu bereitstellen, wie sie die Anforderungen erfüllen. Für bestimmte Kleinstunternehmen bestehen auf der Dienstleistungsseite Ausnahmen. Ein praktischer Fahrplan für Websitebetreiber: zuerst eine Anwendungsbereichsanalyse (ist Ihr Dienst erfasst, in welche Mitgliedstaaten verkaufen Sie), dann eine WCAG-2.2-basierte Bestandsaufnahme, die Behebung der gefundenen Probleme im Quellcode und die Veröffentlichung der Barrierefreiheitsinformationen. Konformität ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess: regelmäßiges Scannen und von Anfang an barrierefrei erstellte Inhalte sind die Grundlage.

Häufig gestellte Fragen

Betrifft der EAA Unternehmen in der Türkei?

Ja, das ist möglich. Der EAA knüpft daran an, wo die Dienstleistung angeboten wird: Ein Unternehmen, das EU-Verbrauchern Online-Dienste anbietet, kann auch dann erfasst sein, wenn es außerhalb der EU ansässig ist. Beispiele sind E-Commerce-Websites, die aus der Türkei in den EU-Markt verkaufen, oder Banking- und Publishing-Plattformen mit EU-Kunden. Erster Schritt: klären, welche Mitgliedstaaten Sie bedienen, und deren nationale Umsetzungsgesetze prüfen.

Welche Dienstleistungen erfasst der EAA?

Auf der digitalen Seite sind die wichtigsten Bereiche: E-Commerce-Dienste (Online-Shops), Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Lesesoftware, elektronische Kommunikationsdienste sowie Websites und mobile Apps des Personenverkehrs in Luft, Bus, Bahn und Schifffahrt. Auf der Produktseite erfasst die Richtlinie zudem Produkte wie Computer, Smartphones und Zahlungsterminals.

Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.