Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument, das erläutert, welchen Barrierefreiheitsstandard eine Website oder Anwendung anstrebt, wie der aktuelle Konformitätsstatus ist, welche Mängel bekannt sind und über welchen Kanal Feedback möglich ist. In der EU ist sie für Websites des öffentlichen Sektors verpflichtend; auch EAA-pflichtige Dienste müssen Barrierefreiheitsinformationen bereitstellen. Die Erklärung muss auf einer realen Bewertung beruhen.
Eine Erklärung enthält typischerweise: den Geltungsbereich (welche Website oder Anwendung), den Zielstandard (zum Beispiel WCAG 2.2 AA), den aktuellen Konformitätsstatus (vollständig, teilweise oder nicht konform), bekannte Barrieren, die verwendete Bewertungsmethode, Erstellungs- und Aktualisierungsdatum sowie einen Feedback-Kanal. Die EU-Regeln für Websites des öffentlichen Sektors machen die Erklärung verpflichtend; auch EAA-pflichtige Dienste des Privatsektors müssen Informationen dazu bereitstellen, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. In der Praxis wird die Erklärung auf einer eigenen, über die Fußzeile erreichbaren Seite veröffentlicht.
Der Wert einer Erklärung liegt in ihrer Ehrlichkeit: Eine Erklärung, die ohne reale Bewertung volle Konformität behauptet, schwächt sowohl das Nutzervertrauen als auch die rechtliche Position. Richtig ist, sie auf automatische Scans und manuelle Tests zu stützen, bekannte Mängel offen aufzulisten und einen Behebungsplan aufzunehmen. Sie ist ein lebendes Dokument und sollte nach wesentlichen Änderungen und jeder neuen Bewertung aktualisiert werden; der Feedback-Kanal muss tatsächlich funktionieren und gemeldete Barrieren in angemessener Zeit beantwortet werden. Ob Sie den Entwurf von Hand oder mit einem Generator erstellen: Die Prüfung organisationsspezifischer Angaben vor der Veröffentlichung bleibt Ihre Aufgabe.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend?
Das hängt davon ab, welche Regeln für Sie gelten. In der EU ist die Erklärung für Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors ausdrücklich verpflichtend. EAA-pflichtige Dienste des Privatsektors müssen Informationen dazu bereitstellen, wie sie die Anforderungen erfüllen. In der Türkei setzt der Runderlass 2025/10 das Ziel WCAG 2.2 Stufe A; eine Erklärung zu veröffentlichen ist gute Praxis und dokumentiert Transparenz.
Was gehört in eine Barrierefreiheitserklärung?
Mindestens: die abgedeckte Website oder Anwendung, Zielstandard und Stufe (zum Beispiel WCAG 2.2 AA), der aktuelle Konformitätsstatus, bekannte Barrieren und etwaige Umgehungslösungen, die Bewertungsmethode (automatischer Scan, manueller Test, externes Audit), Erstellungs- und Aktualisierungsdatum sowie ein Kontaktkanal, über den Nutzer Barrieren melden können. Mängel offen zusammen mit einem Behebungsplan zu nennen stärkt die Erklärung, statt sie zu schwächen.
Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.