ePrivacy ist die gebräuchliche Bezeichnung der EU-Richtlinie 2002/58/EG, die den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation regelt. Sie ist die Quelle der Cookie-Regeln: Artikel 5 Absatz 3 verlangt eine informierte Einwilligung, bevor Informationen auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert oder ausgelesen werden. Zur DSGVO steht sie im Verhältnis der lex specialis und geht ihr bei elektronischer Kommunikation und Cookies vor.
Die Richtlinie 2002/58/EG, allgemein ePrivacy genannt, regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation in der EU: Vertraulichkeit der Kommunikation, Verkehrs- und Standortdaten, unerbetene Werbenachrichten und Cookies fallen in ihren Anwendungsbereich. Die Cookie-Regel stammt aus Artikel 5 Absatz 3: Das Speichern von Informationen auf dem Gerät eines Nutzers oder das Auslesen solcher Informationen ist nur zulässig, nachdem der Nutzer klar und umfassend informiert wurde und eingewilligt hat. Technisch zwingend erforderliche Vorgänge, etwa für die Übertragung oder einen ausdrücklich gewünschten Dienst, sind ausgenommen.
Zur DSGVO besteht ein Verhältnis der lex specialis: Die DSGVO bildet den allgemeinen Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, ePrivacy enthält die Spezialregeln für elektronische Kommunikation und Cookies und geht insoweit vor. ePrivacy bestimmt, wann eine Einwilligung nötig ist; die DSGVO legt fest, welche Anforderungen eine wirksame Einwilligung erfüllen muss. Als Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar, sondern wird national umgesetzt, in Deutschland durch das TDDDG. Ein Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung, die die Richtlinie ablösen sollte, fand über viele Jahre keine Einigung; Anfang 2025 hat die Europäische Kommission den Vorschlag offiziell zurückgezogen. Maßgeblich bleibt die Richtlinie 2002/58/EG, eine neue Verordnung ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO?
Die DSGVO enthält die allgemeinen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlagen, Grundsätze, Rechte und Sanktionen. ePrivacy enthält Spezialregeln für die elektronische Kommunikation, deren bekannteste die Cookie-Einwilligung ist. Bei Überschneidungen geht die Spezialregel vor: ePrivacy bestimmt, wann ein Cookie eine Einwilligung erfordert, die DSGVO, wie diese Einwilligung wirksam wird. Beide Texte ergänzen sich.
Wann tritt die ePrivacy-Verordnung in Kraft?
Ein absehbares Datum gibt es nicht, denn der Entwurf liegt nicht mehr auf dem Tisch: Nach Jahren ohne Einigung hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung Anfang 2025 offiziell zurückgezogen. Maßgeblich bleibt die Richtlinie 2002/58/EG, und die nationalen Umsetzungsgesetze der Mitgliedstaaten gelten fort. Für Websitebetreiber ist die praktische Folge klar: Es gibt nichts abzuwarten, die aktuellen Regeln gelten.
Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.