Profiling ist die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um bestimmte Aspekte einer natürlichen Person zu bewerten, etwa Interessen, Verhalten, Präferenzen oder Standort. Artikel 4 Absatz 4 der DSGVO definiert den Begriff in diesem Sinne. Das türkische KVKK enthält keine eigene Profiling-Definition; jede über Profiling erfolgende Operation gilt jedoch als Datenverarbeitung und unterliegt dem allgemeinen Regime des Gesetzes.
Artikel 4 Absatz 4 der DSGVO definiert Profiling als jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der die Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte einer natürlichen Person zu bewerten, insbesondere um Aspekte wie Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel zu analysieren oder vorherzusagen. Artikel 22 geht einen Schritt weiter: Eine Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Das türkische KVKK definiert Profiling nicht eigens; das ist jedoch keine Lücke: Profiling ist per Definition Datenverarbeitung und unterliegt allen Anforderungen des Gesetzes, von Rechtsgrundlage und Information bis zu Datensicherheit und Betroffenenrechten.
Im Web ist die häufigste Form das cookiebasierte Werbeprofil: Marketing-Cookies führen das Surfverhalten eines Besuchers über Websites hinweg zu einem Interessenprofil zusammen, nach dem Anzeigen ausgesteuert werden. Damit diese Kette rechtmäßig beginnt, muss vor dem Setzen von Marketing-Cookies eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen; profilbildende Tools dürfen erst nach der Einwilligung laden. Datenschutzhinweis und Cookie-Richtlinie sollten klar angeben, dass Profiling stattfindet.
Häufig gestellte Fragen
Ist für Profiling eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich?
Beim cookiebasierten Werbeprofiling lautet die praktische Antwort ja: Das Profil entsteht über Marketing-Cookies, und deren Speicherung auf dem Gerät setzt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus; Profiling-Tools dürfen vor der Einwilligung nicht laufen. Nicht für jede Form des Profilings ist die Einwilligung die einzige Rechtsgrundlage; unabhängig von der Grundlage gelten jedoch Informationspflichten und die Rechte der betroffenen Person.
Regelt das türkische KVKK Profiling?
Das KVKK enthält weder eine eigene Profiling-Definition wie Artikel 4 Absatz 4 der DSGVO noch eine Vorschrift wie Artikel 22, die ein Recht begründet, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden; allerdings gewährt Artikel 11 des KVKK das Recht, einem Ergebnis zu widersprechen, das durch die ausschließlich automatisierte Analyse der Daten zum Nachteil der Person entsteht. Das bedeutet nicht, dass Profiling ungeregelt wäre: Profiling ist Datenverarbeitung und unterliegt dem gesamten Regime des KVKK. Es braucht eine Rechtsgrundlage, eine Information der Betroffenen, Datensicherheit und funktionierende Betroffenenrechte.
Dieser Inhalt dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.